Waldbrandverordnung 2026

Veröffentlichungsdatum23.04.2026Lesedauer< 1 Minute
Mauerbach

Aufgrund der aktuellen Witterung hat die Bezirkshauptmannschaft Maßnahmen zum Zwecke der Vorbeugung gegen Waldbrände verordnet.

In allen Wäldern des Verwaltungsbezirkes St. Pöltens und im Gefährdungsbereich (Waldrandnähe) sind jegliche brandgefährliche Handlungen, wie

- Feuerentzünden
- das Rauchen
- das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie zB. Zündhölzer, Zigaretten und sonstige Rauchwaren, aber auch Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung)
- sowie die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen

verboten.


BH